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Betriebsrente und Grundsicherung: der zweite Freibetrag

Stand: August 2026

Die meisten kennen – wenn überhaupt – einen Freibetrag: den Grundrenten-Freibetrag für die gesetzliche Rente. Es gibt aber einen zweiten. Er gilt für Betriebsrenten, Riester- und Rürup-Renten, und er steht neben dem ersten. Wer beides hat, kann also zweimal etwas behalten – wenn er es weiß.

Worum es gehtWenn deine Rente unter dem Grundsicherungsniveau liegt, stockt das Sozialamt auf und rechnet dein Einkommen an. Viele nehmen an, dass eine kleine Betriebsrente dann restlos verrechnet wird – dass sich das Ansparen also gar nicht gelohnt hat. Das stimmt nicht.

Der zweite Freibetrag: § 82 Abs. 4 SGB XII

Seit 2018 bleibt ein Teil der zusätzlichen Altersvorsorge anrechnungsfrei. Die Formel ist dieselbe wie beim Grundrenten-Freibetrag:

Welche Vorsorge zählt

Art der VorsorgeZählt mit?
Betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds)Ja
Riester-Rente (zertifizierter Altersvorsorgevertrag)Ja
Rürup-/Basisrente (zertifizierter Basisrentenvertrag)Ja
Freiwillige Beiträge in der gesetzlichen RentenversicherungJa, der freiwillige Anteil
Pflichtversorgungen (z. B. berufsständische Versorgungswerke)Nein

Entscheidend ist, dass die Vorsorge freiwillig aufgebaut wurde und lebenslang monatlich ausgezahlt wird. Eine einmalige Kapitalauszahlung fällt nicht darunter.

Rechenbeispiel: 250 € Betriebsrente

RechenschrittBetrag
Deine Betriebsrente250,00 €
Sockel: die ersten 100 € bleiben frei100,00 €
30 % der restlichen 150 €45,00 €
Freibetrag insgesamt145,00 €

Von 250 € Betriebsrente bleiben dir also 145 € zusätzlich – Geld, das ohne diesen Freibetrag vollständig verrechnet würde. Weitere Werte zur Einordnung:

ZusatzrenteFreibetrag
80 €80,00 € (bleibt komplett frei)
200 €130,00 €
400 €190,00 €
705 €281,50 € (Maximum erreicht)
1.000 €281,50 € (Maximum)

Beide Freibeträge zusammen

Das ist der Punkt, den kaum jemand kennt: Die beiden Freibeträge schließen sich nicht gegenseitig aus. Das Bundesarbeitsministerium hat ausdrücklich klargestellt, dass der Freibetrag nach § 82 Abs. 4 und 5 SGB XII neben dem Freibetrag nach § 82a SGB XII steht. In den Fachanweisungen der Sozialämter steht es genauso: Der Freibetrag für zusätzliche Altersvorsorge ist kumulativ zum Grundrenten-Freibetrag zu berücksichtigen – zusammen bis zur Höhe des vollen Regelsatzes.

Beispiel: 700 € gesetzliche Rente + 250 € BetriebsrenteBetrag
Freibetrag gesetzliche Rente (§ 82a, ab 33 Jahren)280,00 €
Freibetrag Betriebsrente (§ 82 Abs. 4)145,00 €
Anrechnungsfrei insgesamt425,00 €

425 € im Monat, die bleiben und nicht mit der Grundsicherung verrechnet werden – statt null, wenn beide Freibeträge übersehen werden.

Wo die Grenzen sind

Damit hier kein falscher Eindruck entsteht – vier Einschränkungen, die genauso wichtig sind wie die Regel selbst:

Und beim ersten Freibetrag ist Bewegung drinDie Rentenkommission der Bundesregierung hat im Juni 2026 empfohlen, den Grundrenten-Freibetrag auch für Menschen mit weniger als 33 Jahren zu öffnen. Beschlossen ist davon nichts – mehr dazu im Ratgeber zum Grundrenten-Freibetrag.

Was du tun solltest

Reichen deine 33 Jahre für den ersten Freibetrag?

Der Grundrenten-Freibetrag ist der größere von beiden – aber er hängt an einer Bedingung. Der kostenlose Rechner zeigt dir in zwei Minuten, wo du stehst. Ohne Anmeldung, deine Zahlen bleiben in deinem Browser.

Zum kostenlosen Renten-Rechner

Weiter im Ratgeber: Der Grundrenten-Freibetrag · Welche Zeiten zählen zu den 33 Jahren? · Rente niedriger als die Grundsicherung · Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung