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Grundrentenzeiten: Welche Zeiten zählen zu den 33 Jahren?

Stand: August 2026
Reform in Arbeit – Stand: 22.08.2026Die Rentenkommission der Bundesregierung hat im Juni 2026 empfohlen, die 33-Jahre-Hürde für den Freibetrag zu senken – ausreichen soll dann die Mindestwartezeit von fünf Beitragsjahren. Im Gespräch sind 20 bis 30 % der Bruttorente ab dem ersten Euro, mit einer Obergrenze oberhalb der heutigen 281,50 €. Die Koalition will die Empfehlungen bis Ende 2026 umsetzen. Beschlossen ist davon nichts – bis ein Gesetzentwurf vorliegt, gilt die hier beschriebene Regelung unverändert.

33 Jahre Grundrentenzeiten – diese Schwelle entscheidet über bares Geld. Wer sie erreicht, hat Anspruch auf den Grundrenten-Freibetrag bei der Grundsicherung: bis zu 281,50 € im Monat, die nicht angerechnet werden. Ab 33 Jahren kann außerdem ein Grundrentenzuschlag zur Rente selbst infrage kommen. Die entscheidende Frage ist also: Welche Zeiten zählen mit – und welche nicht?

Die Liste: Das zählt, das zählt nicht

ZeitZählt als Grundrentenzeit?
Pflichtbeiträge aus Beschäftigung (auch Teilzeit)Ja
KindererziehungszeitenJa – bis zu 3 Jahre pro Kind
Pflege von Angehörigen (mit Pflichtbeiträgen der Pflegekasse)Ja
Zeiten mit KrankengeldJa
Selbstständigkeit ohne PflichtbeiträgeNein – diese Jahre fehlen komplett
Minijob ohne eigene RentenbeiträgeNein
Studium / SchulzeitenNein
Arbeitslosigkeit (ALG I, Bürgergeld)Nein – siehe Hinweis unten
Freiwillige BeiträgeNein – sie bringen Rentenpunkte, aber keine Grundrentenzeiten
Häufiges Missverständnis: Arbeitslosigkeit Zeiten mit Arbeitslosengeld I bringen zwar Rentenpunkte, zählen aber nach geltender Rechtslage nicht als Grundrentenzeiten. Wer viele Jahre Arbeitslosigkeit im Lebenslauf hat, kann deshalb trotz langer Versicherungszeit unter den 33 Jahren liegen. Lass dir im Zweifel von der Rentenversicherung deine Grundrentenzeiten verbindlich mitteilen.

Genau diese Liste erklärt, warum ehemalige Selbstständige doppelt getroffen sind: Die Jahre ohne Pflichtbeiträge bringen null Rentenpunkte und null Grundrentenzeiten. Und warum Mütter oft besser dastehen als gedacht: Drei Kinder bedeuten allein 9 Jahre Grundrentenzeiten.

Selbst-Check in 3 Schritten

  1. Beitragsjahre zusammenzählen. Alle Jahre, in denen du angestellt gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hast – Teilzeit zählt genauso wie Vollzeit.
  2. Familien- und Krankheitszeiten addieren. Bis zu 3 Jahre pro Kind, Pflegezeiten mit Pflichtbeiträgen, Zeiten mit Krankengeld.
  3. Mit 33 vergleichen. Liegst du drüber, sicher dir den Freibetrag. Liegst du knapp drunter und arbeitest noch: Jedes weitere Pflichtbeitragsjahr zählt mit.

Diese Überschlagsrechnung ersetzt keinen Bescheid – sie sagt dir aber, ob du in der Nähe der Schwelle bist und das Thema ernsthaft klären solltest.

Versicherungsverlauf anfordern – so geht's

Verbindlich steht deine Bilanz im Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung. So kommst du dran:

Ob sich mit deinem Ergebnis Weiterarbeiten überhaupt noch lohnt, ist dann die nächste Frage – und die kannst du konkret durchrechnen.

Wo stehst du selbst?

Rechne deine eigene Zahl aus – kostenlos, 2 Minuten, ohne Anmeldung. Der Rechner prüft auch, ob du auf die 33 Jahre kommst.

Zum Renten-Realitäts-Check →

Häufige Fragen

Zählt Teilzeit voll als Grundrentenzeit?

Ja. Für die 33 Jahre zählt jedes Jahr mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung – egal ob Vollzeit oder Teilzeit. Die Höhe des Verdienstes spielt für das Erreichen der Schwelle keine Rolle.

Ich habe 3 Kinder großgezogen – wie viele Jahre bringt das?

Pro Kind werden bis zu 3 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Bei drei Kindern sind das bis zu 9 Jahre Grundrentenzeiten – zusätzlich zu deinen Arbeitsjahren.

Zählen freiwillige Beiträge zu den Grundrentenzeiten?

Nein. Freiwillige Beiträge erhöhen deine Rente, gelten aber nicht als Grundrentenzeiten. Wer auf die 33 Jahre hofft, kann sie mit freiwilligen Beiträgen nicht erreichen.

Wo sehe ich meine Grundrentenzeiten schwarz auf weiß?

Im Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung beziehungsweise auf Nachfrage bei der kostenlosen Hotline 0800 1000 4800. Fehlende Zeiten kannst du per Kontenklärung nachtragen lassen.