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Grundsicherung im Alter: Müssen deine Kinder für dich zahlen?

Stand: September 2026 · Quellen geprüft

Es ist der Satz, der Menschen davon abhält, einen Antrag zu stellen: „Dann müssen meine Kinder zahlen." In aller Regel stimmt das nicht. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz greift das Sozialamt bei der Grundsicherung im Alter erst auf ein Kind zu, wenn dessen Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt – und das gilt für jedes Kind einzeln.

Die Regel steht in § 94 Absatz 1a SGB XII

Der Gesetzestext ist ungewöhnlich klar: „Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern sind nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches beträgt jeweils mehr als 100 000 Euro." Aus diesem einen Satz folgen drei Dinge, die du kennen solltest:

Die Vermutungsregel: Deine Kinder müssen nichts offenlegen

Der wichtigste Halbsatz kommt in Satz 3: „Es wird vermutet, dass das Einkommen der unterhaltsverpflichteten Personen nach Satz 1 die Jahreseinkommensgrenze nicht überschreitet." Im Klartext: Das Amt geht erst einmal davon aus, dass deine Kinder unter 100.000 Euro liegen. Niemand muss von sich aus Gehaltsabrechnungen einreichen.

Nur wenn im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte für ein Überschreiten der Grenze vorliegen, darf das Amt weiter nachfragen; dann greift die Auskunftsvorschrift des § 117 SGB XII. Bis dahin gilt die Vermutung zu deinen Gunsten. Das ist genau umgekehrt zu dem, was die meisten befürchten.

Was das Amt trotzdem fragen darf: Im Antrag werden Namen und Anschriften deiner Kinder abgefragt. Das ist normal und bedeutet nicht, dass sie angeschrieben oder zur Kasse gebeten werden.

Was „Gesamteinkommen" wirklich bedeutet

Die 100.000 Euro beziehen sich auf das Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV. Dort steht: „Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen."

Zwei Konsequenzen: Es ist nicht das Nettogehalt, sondern die steuerlichen Einkünfte – bei Angestellten also der Bruttolohn abzüglich der Werbungskosten. Und es sind alle Einkunftsarten zusammen: Arbeit, Selbstständigkeit, Vermietung, Kapitalerträge. Wer 85.000 Euro verdient und daneben eine vermietete Wohnung hat, sollte genauer hinsehen als jemand mit reinem Arbeitslohn.

Rechenbeispiel

Helmut, 71, bezieht eine Rente von 890 Euro und beantragt aufstockende Grundsicherung. Er hat zwei Kinder:

KindEinkünfte im JahrFolge
Tochter, angestellt57.000 € aus nichtselbständiger Arbeit + 4.000 € aus Vermietung = 61.000 €unter der Grenze – kein Rückgriff
Sohn, selbstständig71.000 € aus Gewerbebetriebunter der Grenze – kein Rückgriff
zusammen132.000 €ohne Bedeutung – die Grenze gilt je Kind

Ergebnis: Helmut bekommt seine Grundsicherung, und keines seiner Kinder zahlt etwas an das Sozialamt. Die gemeinsamen 132.000 Euro spielen keine Rolle, weil das Gesetz „jeweils" sagt und nicht „zusammen".

Wo die Regel endet

Stand der Rechtslage: September 2026. Die 100.000-Euro-Grenze steht unverändert in § 94 Absatz 1a SGB XII. Über eine Absenkung wird politisch diskutiert; ein Gesetzentwurf, der sie ändert, liegt nicht vor. Solange das so ist, gilt der Text oben. Beschlossen ist nichts.

Was du tun solltest

  1. Stell den Antrag, statt aus Rücksicht darauf zu verzichten. Wenn deine Kinder unter der Grenze liegen – und das tun die allermeisten –, kostet der Antrag sie nichts. Nicht beantragte Grundsicherung bekommt niemand rückwirkend erstattet.
  2. Rechne vorher deinen Bedarf aus: 563 Euro Regelsatz plus deine Warmmiete, minus deine angerechnete Rente. So weißt du, worüber du überhaupt sprichst.
  3. Fordere deinen Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung an und lass deine Grundrentenzeiten prüfen. Ab 33 Jahren bleiben dir bis zu 281,50 Euro deiner Rente anrechnungsfrei – das kann den Unterschied machen, ob du überhaupt aufstocken musst.
  4. Nimm einen Beratungstermin mit. Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung: 0800 1000 4800 (Mo–Do 8:00–19:00, Fr 8:00–15:30). Zu Unterhaltsfragen beraten Sozialverbände und unabhängige Beratungsstellen.
  5. Sprich mit deinen Kindern darüber. Meist ist die Angst größer als die Rechtslage – und ein Gespräch über § 94 ist leichter als jahrelanges Schweigen über eine zu kleine Rente.

Häufige Fragen

Ab welchem Einkommen muss mein Kind an das Sozialamt zahlen?

Erst wenn sein jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV mehr als 100.000 Euro beträgt. Darunter bleibt der Unterhaltsanspruch nach § 94 Absatz 1a SGB XII unberücksichtigt, und der Übergang auf den Sozialhilfeträger ist ausgeschlossen.

Werden die Einkommen mehrerer Kinder zusammengerechnet?

Nein. Das Gesetz sagt „jeweils mehr als 100 000 Euro" – die Grenze gilt für jedes Kind einzeln. Vier Kinder mit je 70.000 Euro bleiben alle vier unter der Grenze.

Zählt das Einkommen meines Schwiegerkindes mit?

§ 94 Absatz 1a SGB XII stellt auf das Einkommen der Kinder und Eltern der leistungsberechtigten Person ab. Das Einkommen des Ehepartners eines Kindes nennt die Vorschrift nicht.

Müssen meine Kinder ihre Gehaltsabrechnungen einreichen?

Von sich aus nicht. Das Gesetz vermutet, dass die Grenze nicht überschritten wird. Erst wenn im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte für ein Überschreiten vorliegen, darf der Träger nach § 117 SGB XII Auskünfte verlangen.

Gilt die 100.000-Euro-Grenze auch bei Pflegeheimkosten?

Ja. Sie gilt für Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII, dazu gehört auch die Hilfe zur Pflege. Genau dafür wurde das Angehörigen-Entlastungsgesetz gemacht.

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Quellen

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